Invalidenversicherung
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.
Leistungen
- Früherfassung
- Frühinterventionsmassnahmen Jugendliche und Erwachsene
- Berufliche Eingliederungsmassnahmen Jugendliche und Erwachsene
- Wiedereingliederung von IV-Rentenbezügerinnen und - bezügern
- IV-Taggelder
- Medizinische Massnahmen
- Hilfsmittel
- Hilflosenentschädigung der IV
- Assistenzbeitrag der IV
- Invalidenrente
- Reisekosten
Allgemeine Informationen
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- Regionaler Ärztlicher Dienst (RAD)
- Webseite iv-pro-medico
- Webseite Swiss Insurance Medicine
- Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM)
Medizinische Gutachten
- Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige und Gutachterstellen in der Invalidenversicherung - 2023
- Öffentliche Liste über beauftragte Sachverständige und Gutachterstellen in der Invalidenversicherung - 2022
- Medizinische Begutachtung in der Schweiz (Publikation der SIM)
Berufliche Eingliederung
- reWork - Netzwerk Graubünden
- SVA-Flyer Peer-Beratung als Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung (nur deutsch)
- Arbeitgeber-Konzept zur Eingliederung von Versicherten in Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes
- Arbeitgeber-Konzept zur Eingliederung von Versicherten in Unternehmen des 1. Arbeitsmarktes (Word)
- Checkliste Arbeitsplatzabklärung - Beilage zum Arbeitgeber-Konzept (Word)
- Ein Leitfaden für Vorgesetzte - Psychische Probleme überdecken das wahre Gesicht
- SVA-Flyer Job Coaching plus für Patientinnen und Patienten der Psychiatrischen Dienste Graubünden (nur deutsch)