Mutterschaftsentschädigung
Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens. Die maximale Höhe der Entschädigung pro Tag ist begrenzt.
Informationen
- Merkblatt 6.02 - Mutterschaftsentschädigung
- Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen ab 2023
- Online-Rechner für die provisorische Berechnung der Mutterschaftsentschädigung
Formulare
- Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung - 318.750
- Ergänzungsblatt zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung - 318.751
- Arbeitgeberbescheinigung - Für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung - 318.752
- Anmeldung für eine Verlängerung der Entschädigung im Todesfall eines Elternteils - 318.739