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Mutterschafts-Entschädigung MSE

Mutterschaftsentschädigung

Erwerbstätige Mütter haben für die ersten 14 Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung. Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80 % des durchschnittlichen früheren Erwerbseinkommens. Die maximale Höhe der Entschädigung pro Tag ist begrenzt. 

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