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Videoüberwachung

Videoüberwachung

Informationen zur Videoüberwachung

Die öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten der SVA Graubünden werden partiell videoüberwacht, bspw. der Empfangsbereich. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, wie und wofür wir bei der Videoüberwachung personenbezogene Videodaten (Personendaten) über Sie bearbeiten.

Verantwortung

Verantwortlich für die Videoüberwachung und die Bearbeitung der Personendaten ist die SVA Graubünden.

Zwecke der Videoüberwachung

Die SVA Graubünden bearbeitet die Personendaten im Rahmen der Videoüberwachung verantwortungsbewusst und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Die Videoüberwachung bezweckt den Schutz von Personen und Sachen vor widerrechtlichen Handlungen, die Verfolgung von widerrechtlichen Handlungen, die Prävention gegen widerrechtliche Handlungen und die Durchsetzung von Rechtsansprüchen.

Hinweisschilder

Die SVA Graubünden macht mit Hinweisschildern an den Eingängen auf die Videoüberwachung aufmerksam.

Art der Videoüberwachung

Die Videoüberwachung dient der passiven Überwachung (Aufzeichnung der Videoaufnahmen und wenn nötig nachträgliche Auswertung) und erfolgt ohne Tonaufnahme. Die nachträgliche Einsichtnahme in die Aufnahmen erfolgt in der SVA Graubünden, nur durch berechtigte Personen und nach dem Erforderlichkeitsprinzip (Kenntnis nur, wenn nötig). Der Personenkreis, welcher Zugriff auf die Aufnahmen hat, wird auf das notwendige Minimum eingeschränkt.

Aufbewahrungsdauer

Die SVA Graubünden speichert die Videoaufnahmen während 72 Stunden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Aufnahmen gelöscht, wenn nicht innert dieser Frist ein für die genannten Zwecke der Videoüberwachung relevantes Ereignis entdeckt wird. Wird ein für die genannten Zwecke der Videoüberwachung relevantes Ereignis entdeckt, sind die Aufnahmen zu löschen, sobald sie nicht mehr zu Aufklärungs- und Beweiszwecken benötigt werden.

Datensicherheit

Die SVA Graubünden schützt die Videoaufnahmen vor Verlust, Manipulation, Diebstahl und unbefugtem Zugriff. Die Aufnahmen werden in der SVA Graubünden aufbewahrt und der Zugriff auf die Aufnahmen ist passwortgeschützt.

Weitergabe der Videoaufnahmen

Die SVA Graubünden gibt die Videoaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und Gegenparteien weiter, wenn dies von den Strafverfolgungsbehörden oder Gerichten angeordnet wird oder wenn dies zur Durchsetzung der Rechtsansprüche der SVA Graubünden notwendig ist.

Ihre Rechte

Sie haben die folgenden Rechte in Bezug auf die Sie betreffenden Personendaten:

Das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, welche Personendaten wir über Sie speichern und wie wir diese bearbeiten. Das Recht auf Herausgabe oder Ãœbertragung einer Kopie Ihrer Personendaten in einem gängigen Format. Das Recht auf Berichtigung Ihrer Personendaten. Das Recht auf Löschung Ihrer Personendaten. Das Recht, Bearbeitungen Ihrer Personendaten zu widersprechen.

Zu beachten ist, dass für diese Rechte gesetzliche Voraussetzungen und Ausnahmen gelten. Soweit rechtlich zulässig, können wir Ihre Anfrage zur Ausübung dieser Rechte ablehnen.

Weitere Auskünfte

Gerne geben wir Ihnen Auskunft bei Fragen zur Videoüberwachung. Kontaktieren Sie uns bitte über datenschutz@sva.gr.ch oder telefonisch unter 081 257 41 06.

Version 09/2023