Hilfsmittel
Versicherte der IV haben im Rahmen einer vom Bundesrat aufgestellten Liste einerseits Anspruch auf Hilfsmittel, die sie benötigen, um weiter erwerbstätig oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich (z. B. als Hausfrau oder Hausmann) tätig bleiben zu können, aber auch auf Hilfsmittel, die für die Schulung, Ausbildung und funktionelle Angewöhnung benötigt werden. Anderseits haben Versicherte der IV auch Anspruch auf Hilfsmittel, die sie brauchen, um ihren privaten Alltag möglichst selbständig und unabhängig zu bewältigen. Dazu gehören Hilfsmittel für die Fortbewegung, für die Herstellung von Kontakten mit der Umwelt und für die Selbstsorge.
Informationen
- Merkblatt 4.03 - Hilfsmittel der IV
- Merkblatt 4.07 - Motorfahrzeuge der IV
- Merkblatt 4.08 - Hörgeräte der IV
- Merkblatt 3.07 - Hörgeräte der AHV
- Informationen zum Thema Hörgeräte