Berufliche Eingliederungsmassnahmen Jugendliche und Erwachsene
Berufliche Massnahmen haben das Ziel, die Erwerbsfähigkeit der versicherten Person wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten. Zu diesen Massnahmen gehören:
- Integrationsmassnahmen
- Berufsberatung
- Erstmalige berufliche Ausbildung
- Umschulung
- Arbeitsvermittlung
- Beratung und Begleitung
- Arbeitsversuch
- Einarbeitungszuschuss
Informationen
- Merkblatt 4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV)
- Merkblatt 4.09 - Berufliche Eingliederungsmassnahmen der IV
- Merkblatt 4.11 - Versicherungsschutz während Eingliederungsmassnahmen der IV