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Reisekosten

Reisekosten

Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die für die Umsetzung der von ihr zugesprochenen Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen angemessen und notwendig sind.

Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind.

Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:

  • medizinische Massnahmen
  • Integrationsmassnahmen
  • berufliche Eingliederungen
  • Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln

Informationen

Formulare