Reisekosten
Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die für die Umsetzung der von ihr zugesprochenen Abklärungs- oder Eingliederungsmassnahmen angemessen und notwendig sind.
Die IV übernimmt in der Regel die Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn für Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen Reisen notwendig sind.
Die Abklärungs- und Eingliederungsmassnahmen umfassen:
- medizinische Massnahmen
- Integrationsmassnahmen
- berufliche Eingliederungen
- Anpassung oder Reparatur von Hilfsmitteln