Bekämpfung Versicherungsmissbrauch (BVM)
Ziel der IV-Stelle Graubünden ist es, ihre Versicherungsleistungen so einzusetzen, dass sie denjenigen zukommen, die sie benötigen.
In jeder Versicherung kann es aus verschiedenen Gründen dazu kommen, dass Versicherte Leistungen zugesprochen erhalten, auf welche sie grundsätzlich keinen Anspruch haben. Liegen konkrete Hinweise auf Versicherungsmissbrauch vor, werden diese geprüft.
Kann ein Versicherungsmissbrauch nachgewiesen werden, stellt die IV-Stelle die Rentenzahlung ein und fordert unrechtmässig bezogene Leistungen zurück. Entsprechend den festgestellten und auch nachgewiesenen Verfehlungen kann die IV auch Strafanzeige erstatten, wodurch die Strafuntersuchungsbehörden aktiv werden.