Häufigste Fragen Erwerbsausfallentschädigung
Rekrutinnen und Rekruten erhalten CHF 69.00 (Grundentschädigung). Wenn sie Kinder haben, erhalten sie eine höhere Entschädigung.
Mindestens CHF 69.00 pro Tag bzw. 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Bruttoeinkommens, höchstens jedoch CHF 220.00. Hinzu kommen unter bestimmten Voraussetzungen folgende Zulagen:
- Kinderzulagen CHF 22.00 pro Kind und Tag;
- Betriebszulage CHF 75.00 pro Tag;
- Zulagen für Betreuungskosten höchstens CHF 75.00 pro Tag.
Sie erhalten vom Rechnungsführer/in eine EO-Meldekarte, mit der Sie die Erwerbsausfallentschädigung geltend machen. Je nach Fall ist diese dem Arbeitgebenden oder der zuständigen AHV-Ausgleichskasse abzugeben.
Arbeitgebende und Selbstständigerwerbende rechnen die EO-Beiträge bei ihrer AHV-Ausgleichskasse ab. Studentinnen und Studenten bei der AHV-Ausgleichskasse des Studienortes, nicht des Wohnrechtes (Schulortsprinzip). Für Arbeitslose ist die AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers zuständig.