Betreuungsentschädigung
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal vierzehn Wochen, für welchen ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung der EO besteht.
Informationen
- Merkblatt 6.10 - Betreuungsentschädigung
- Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen ab 2023