Aktuelles
BGM-Frühstückstreffen
Gesundheitsförderung Schweiz lädt Sie herzlich zum kostenlosen BGM-Frühstückstreffen ein. Erfahren Sie, wie Sie die Gesundheit am Arbeitsplatz stärken können – mit Inputs und Umsetzungen aus der Praxis.
Thomas Pfiffner (Leiter IV-Stelle) zeigt zusammen mit Manuela Widera, wie wir unser betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) systematisch aufgebaut und nachhaltig integriert haben.
📅 6. Februar 2025, 08:45 – 11:15 Uhr
📍 VA BENE, Chur
🎟 Kostenlos – Anmeldung erforderlich!
☕ Kaffee, Frühstück und Networking inklusive.
👉 Jetzt anmelden über den Link: BGM-Frühstückstreffen Chur - Friendly Work Space
Wir freuen uns auf Sie!
---- 16.01.2025 ----
Lohndeklaration 2024
Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2024 am 30. Januar 2025 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen.
---- 15.01.2025 ----
Lohndeklaration 2024
Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2024 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2025 eingereicht werden.
Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.
---- 16.12.2024 ----
Beträge gültig ab dem 1. Januar 2025
Per 01.01.2025 ergeben sich keine Änderungen in Bezug auf die Beiträge für die AHV/IV/EO und an die Familienausgleichskasse. Änderungen erfolgen u.a. bei den Grenzbeträgen für die Berufliche Vorsorge.
---- 12.12.2024 ----
Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2025
---- 09.12.2024 ----
Wichtige Information: Änderung im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) per 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten wichtige Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) in Kraft. Eine zentrale Neuerung betrifft die Einforderung offener Sozialversicherungs-beiträge der AHV:
Ab 1. Januar 2025 erfolgt eine allfällige Betreibung für natürliche oder juristische Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, neu auf Konkurs und nicht mehr auf Pfändung. Unternehmen und Selbstständigerwerbende, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können, werden im Rahmen eines Betreibungsverfahrens vom Gericht aufgefordert, die offenen Rechnungen zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, eröffnet das zuständige Gericht den Konkurs und der Betrieb wird geschlossen.
Die Ausgleichskassen müssen diese neuen gesetzlichen Vorgaben umsetzen und haben keinen Einfluss auf diese Änderungen. Personen, welche nicht im Handelsregister eingetragen sind, werden weiterhin auf Pfändung betrieben.
Betreibungen und Konkursverfahren sind für den Schuldner bzw. die Schuldnerin mit erheblichen Kosten und Umtrieben verbunden, welche durch die fristgerechte Bezahlung der Forderungen oder mit dem Abschluss einer Zahlungsvereinbarung vermieden werden können.
Weitere Informationen: Merkblatt 2.14 - Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses
---- 28.11.2024 ----
Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht
Die bundesrechtlichen Mindestansätze der Kinder- und Ausbildungszulagen werden per 1. Januar 2025 angehoben. Die Kinderzulage wird von 200 auf 215 Franken pro Monat und die Ausbildungszulage von 250 auf 268 Franken pro Monat erhöht. Es handelt sich um die erste Anpassung auf Bundesebene seit Inkrafttreten des Bundesgesetztes über die Familienzulagen im Jahr 2009.
Im Kanton Graubünden liegen die Kinder- und Ausbildungszulagen gemäss den Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen (ABzKFZG) jeweils über den Mindestansätzen und betragen somit 230 Franken für Kinder- respektive 280 Franken für Ausbildungszulagen.
Ausgenommen davon sind die Familienzulagen in der Landwirtschaft, für welche die bundesrechtlichen Ansätze gelten. Dementsprechend werden diese Zulagen analog zu den Mindestansätzen erhöht.
Neu Berggebiet ab 01.01.25 Kinderzulagen: 235 Franken Ausbildungszulagen: 288 Franken |
Neu Talgebiet ab 01.01.25 Kinderzulagen: 215 Franken Ausbildungszulagen: 268 Franken |
---- 28.11.2024 ----
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2024
---- 24.10.2024 ----
AHV/IV-Minimalrente steigt um 35 Franken
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1'260 Franken pro Monat. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen und bei den Überbrückungsleistungen vorgenommen.
---- 12.09.2024 ----