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Eingliederung aus Rente

Wiedereingliederung von IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger

IV-Rentnerinnen und -Rentner können bei der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit beruflichen Massnahmen unterstützt werden. Mögliche Hilfestellungen sind:

  • Berufsberatung
  • Arbeitsversuche, Arbeitstraining
  • Ausbildung, Umschulung
  • Unterstützung bei der Stellensuche
  • Einarbeitungszuschuss, Job-Coaching

Bedingung für die Zusprache dieser Massnahmen ist die Erwartung, dass nach Abschluss der Unterstützung ein rentenbeeinflussendes Einkommen erzielt werden kann.

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