Wiedereingliederung von IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger
IV-Rentnerinnen und -Rentner können bei der Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt mit beruflichen Massnahmen unterstützt werden. Mögliche Hilfestellungen sind:
- Berufsberatung
- Arbeitsversuche, Arbeitstraining
- Ausbildung, Umschulung
- Unterstützung bei der Stellensuche
- Einarbeitungszuschuss, Job-Coaching
Bedingung für die Zusprache dieser Massnahmen ist die Erwartung, dass nach Abschluss der Unterstützung ein rentenbeeinflussendes Einkommen erzielt werden kann.