Ergänzungsleistungen
Da AHV/IV-Renten nicht immer ausreichen, um den Rentnerinnen und Rentnern die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wer bedürftig ist, hat somit einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Leistung. Die Bedürftigkeit muss individuell abgeklärt werden, die Leistungshöhe wird ebenfalls individuell festgelegt. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Die Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich durch die öffentliche Hand finanziert.
Informationen
- Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Merkblatt 5.02 - Ihr Recht auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- Beträge/Ansätze für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden 2025
- Beträge/Ansätze für Personen mit Wohnsitz im Kanton Graubünden 2024
- Zahnbehandlungskosten
- Erklärvideo - Ergänzungsleistungen für Personen zu Hause
- Erklärvideo - Ergänzungsleistungen für Personen im Heim