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Arbeitgeberkontrollen

Arbeitgeberkontrollen

Die der AHV-Ausgleichskasse angeschlossenen Arbeitgebenden werden periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert (Art. 68 AHVG und Art. 162 ff. AHVV). Die Revisoren prüfen in erster Linie, ob alle Arbeitnehmenden erfasst und die Abrechnung der Lohnbestandteile respektive des massgebenden Lohnes korrekt sind. Ziele der AHV-Arbeitgeberkontrolle sind Korrekturen von fehlerhaften AHV-Lohnabrechnungen und der Schutz der Arbeitnehmenden. Die Revisoren nehmen auch eine Beratungsfunktion wahr, sei es in Bezug auf die AHV-pflichtigen Lohnbestandteile, die Lohndeklarationen oder die Familienzulagen. Anlässlich der Arbeitgeberkontrolle hat der Arbeitgebende somit auch Gelegenheit, Fragen und Unklarheiten direkt mit einer Fachperson zu besprechen und dadurch zukünftig Fehler und allenfalls damit verbundene Beitragsnachforderungen zu vermeiden.

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