Verwaltungskosten
Die kantonale AHV-Ausgleichskasse erhebt im Rahmen der bundesrechtlichen Bestimmungen von den Arbeitgebenden, Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen Verwaltungskostenbeiträge zur Deckung der aus dem Vollzug der Ausgleichskasse entstehenden Aufwände.