Versicherungsausweis
Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, erhält einen Versicherungsausweis. Der Ausweis dient als Bestätigung für die Aufnahme in das Versichertenregister.
Der Versicherungsausweis ist unbedingt aufzubewahren. Er muss dem Arbeitgeber bei jedem Stellenwechsel und der AHV-Ausgleichskasse bei der Anmeldung für Leistungen der AHV oder IV vorgelegt werden.
Informationen
Arbeitgeber müssen neue Mitarbeitende nicht mehr innert Monatsfrist ihrer Ausgleichskasse melden. Es genügt, die Mitarbeitenden Ende Jahr in der Lohndeklaration aufzuführen.
Aus diesem Grund entfällt auch der Versicherungsnachweis, den die Ausgleichskassen jeweils zuhanden der Mitarbeiter ausgestellt haben.
Arbeitnehmende, welche noch keinen Versicherungsausweis haben, melden Sie bitte mit dem Anmeldeformular für einen Versicherungsausweis an.