Splitting
Die Ehe gilt auch in der AHV als eine wirtschaftliche Einheit. Mit der Auflösung der Ehe wird diese Einheit getrennt. Durch die Einkommensteilung, das sogenannte "Splitting", wird dem Rechnung getragen. Die während der Ehe bezahlten AHV-Beiträge sind beiden Partnern je zur Hälfte gutzuschreiben. Es findet also ein Ausgleich der Einkommen während der Dauer der Ehe statt.