Selbstständigerwerbende
Als sozialversicherungsrechtlich selbstständigerwerbend gilt, wer unter eigenem Namen und auf eigene Rechnung arbeitet sowie das eigene wirtschaftliche Risiko trägt, das heisst, bedeutende Investitionen für berufliche Zwecke tätigt, eigene Aufträge von mehreren Auftraggebern beschafft und die Unkosten und das Inkassorisiko trägt.
Informationen
- Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbstständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
- Merkblatt 2.09 - Selbstständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung