Nichterwerbstätige
Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, welche kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen erzielen, müssen Beiträge als Nichterwerbstätige entrichten. Damit wird unter anderem auch verhindert, dass Beitragslücken entstehen, welche sich negativ auf einen künftigen Rentenanspruch auswirken können.
Informationen
- Merkblatt 2.03 - Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO
- Merkblatt 2.10 - Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO