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Hilflosenentschädigung AHV

Hilflosenentschädigung der AHV

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen (An- und Auskleiden, Körperpflege, Fortbewegung, Essen, Verrichten der Notdurft, Aufstehen, Absitzen und Abliegen) dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen ist, dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf. Die wirtschaftliche Situation der betroffenen Person ist nicht erheblich, sondern einzig die tatsächlichen Einschränkungen.

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