Ergänzungsleistungen
Personen mit einer IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung oder einem Taggeld der IV während mindestens sechs Monaten, können Ergänzungsleistungen beantragen, wenn die genannten IV-Leistungen das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen. Auch für die Ergänzungsleistungen besteht ein gesetzlicher Anspruch; sie stellen keine Sozialhilfeleistungen dar.