Betreuungsgutschriften
Häufigste Fragen
Betreuungsgutschriften werden Personen angerechnet, die sich um pflegebedürftige Verwandte im gleichen Haushalt kümmern.
Erziehungsgutschriften werden Versicherten für die Jahre angerechnet, in denen sie die elterliche Gewalt über eines oder mehrere Kinder unter 16 Jahren ausüben.
Betreuungsgutschriften erhalten Versicherte, welche Verwandte mit einem Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder IV betreuen. Die Hilflosigkeit muss jedoch mindestens mittleren Grades sein. Ehegatten, Schwiegereltern und Stiefkinder sind Verwandten gleichgestellt.
Nein, das es sich um Gutschriften handelt. Diese Gutschriften sind keine direkte Geldleistung, sondern entsprechen lediglich einem rein zahlenmässigen Zuschlag zum Erwerbseinkommen, aus dem die spätere Rente berechnet wird.
Weil die Ausgleichskassen abklären müssen, ob die Antrag stellenden Personen einen gemeinsamen Wohnsitz haben sowie immer noch verheiratet sind und ob der Anspruch auf Hilflosenentschädigung noch besteht.