Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgebenden (ANobAG)
Bei diesen Versicherten fehlt ein beitragspflichtiger Arbeitgebender. Nicht beitragspflichtige Arbeitgebende sind meist ausländische Firmen, die in der Schweiz keine eigene Betriebsstätte haben. Wer bei einem solchen Arbeitgebenden tätig ist, entrichtet die Sozialversicherungsbeiträge wie die Arbeitgeber (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). Hinzu kommen die Verwaltungskostenbeiträge.
Informationen
Ausländische Arbeitgebende von Personen, die aufgrund der EU-/EFTA-Bestimmungen in der AHV versichert sind, sind grundsätzlich in der Schweiz beitrags- und abrechnungspflichtig. Sie können aber mit den Arbeitnehmenden vereinbaren, dass diese die Beiträge selbst abrechnen. Die Arbeitgebenden haben den Arbeitnehmenden zusätzlich zum Lohn ihren Arbeitgeberanteil auszuzahlen. Die entsprechende Vereinbarung nach Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 987-09 ist der Anmeldung für ANobAG beizulegen.