IV-Stelle

Nachdem im Jahr 2022 die letzte IV-Revision, die "Weiterentwicklung IV", in Kraft gesetzt und umgesetzt wurde, stand im 2023 unter anderem die Konsolidierung der neuen Angebote bzw. der angepassten Prozesse im Zentrum der Entwicklungsarbeiten der IV-Stelle. Das Tagesgeschäft hat die IV-Stelle auch im Berichtsjahr gefordert, da die Arbeitslast insgesamt quantitativ und qualitativ zunahm. Die Personalressourcen konnten hingegen nicht weiter ausgebaut werden, weil das aktuelle Finanzierungsmodell des Bundesamtes für Sozialversicherungen für die IV- Stellen ein Mengenwachstum nicht berücksichtigt. Dies könnte in den nächsten Jahren zu Kapazitätsproblemen in der IV-Stelle führen, wenn sich der steigende Trend bei den IV-Anmeldungen fortsetzt. Trotz des hohen Drucks im Tagesgeschäft konnten erfreuliche Ergebnisse beim Eingliederungserfolg erreicht werden.

Entwicklung der IV-Anmeldungen

Bei den erstmaligen IV-Anmeldungen über alle Leistungsbereiche der IV-Stelle wurde in den vergangenen Jahren ein leichter Anstieg bzw. eine Stabilisierung auf hohem Niveau verzeichnet. Auch im 2023 stieg die Anzahl erstmalige IV-Anmeldungen mit 1775 leicht an (plus 1,8 %).
Mit 1841 Erst- und Wiederanmeldungen für Leistungen der Beruflichen Massnahmen und für Rentenleistungen wurde der stetig steigende Trend der letzten Jahre fortgesetzt. So betrug das Wachstum 2023 gegenüber dem Vorjahr 4,3 %. Entsprechend wurde hier ein neuer Rekordwert erreicht.

Entwicklung der IV-Leistungen

Die zugesprochenen Massnahmen zur beruflichen Eingliederung insgesamt blieben in der Summe mit 2799 gegenüber dem Vorjahr, in dem exakt dieselbe Anzahl gemessen wurde, stabil. Das grösste Wachstum wurde mit rund 24 % bei der Beratung und Begleitung - einer Leistung, die mit der Weiterentwicklung IV im 2022 neu eingeführt wurde - verzeichnet. Der grösste Rückgang wurde mit einem Minus von 48 % bei der Umschulung festgestellt. Es wurden im Jahr 2023 149 Umschulungen zugesprochen. Dieser starke Rückgang bei den Umschulungen ist primär durch zwei Praxisänderungen in der Codierung begründet und nicht durch einen effektiven Rückgang der Leistungszusprachen.
Es wurden im Berichtsjahr 785 Frühinterventionsmassnahmen zugesprochen, was 6 % mehr sind als im Vorjahr. Auch bei den Integrationsmassnahmen wurde mit 592 ein Wachstum von 6 % festgestellt. Auf dem Weg der erstmaligen beruflichen Ausbildung wurden im Berichtsjahr 240 junge Erwachsene begleitet. Dies entspricht einem leichten Rückgang von rund 2 %. Die durchgeführten Leistungen der Berufsberatung blieben mit 325 stabil (plus 3 %). So auch die Anzahl zugesprochenen Arbeitsvermittlungen, die mit 372 im Rahmen des Vorjahres lag (minus 1 %).

Bei den Zusprachen für Sach- und Geldleistungen der IV-Stelle wurde im Jahr 2023 insgesamt ein Anstieg von 4,4 % verzeichnet. Es wurden dabei 607 IV-Renten zugesprochen, dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Rückgang von 20 Rentenzusprachen bzw. rund 3 %.
Im Berichtsjahr wurden 148 Hilflosenentschädigungen zur IV (Vorjahr: 84 Fälle, ein Plus von 76 %) und 592 Hilflosenentschädigungen zur AHV (Vorjahr: 417 Fälle, ein Plus von 42 %) zugesprochen. Der signifikante Anstieg bei den Zusprachen von Hilflosenentschädigung ist primär mit der Aufarbeitung von Pendenzen zurückzuführen, die sich während der COVID-19-Pandemie aufgestaut hatten. Diese Pendenzen konnten im Laufe des Jahres 2023 deutlich abgebaut und die Bearbeitungsdauer von Abklärungen für Hilflosenentschädigung stark reduziert werden. Die Zusprachen für Assistenzbeiträge stiegen mit 55 ebenfalls sehr stark an (Vorjahr 24 Zusprachen, ein Plus von 129 %).
2023 wurden 1288 medizinische Massnahmen zugesprochen, was dem Vorjahr entspricht (minus 1 %). Bei den IV-Hilfsmitteln kam es zu 1530 Zusprachen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einem Anstieg von rund 10 %. Bei den AHV-Hilfsmitteln wurden mit 940 Zusprachen ebenfalls eine Zunahme von 3 % verzeichnet.
Gesamthaft kam es im Berichtsjahr zu 6246 Zusprachen (Vorjahr 5983) und zu 3560 Ablehnungen (Vorjahr 3138) für Sach- und Geldleistungen. Der Anteil der Zusprachen betrug 63,7 % und war somit leicht tiefer als im Vorjahr mit 65,6 %.

Eingliederungserfolg

Im Jahr 2022 wurde mit der Weiterentwicklung IV eine neue Methode zur Messung des Eingliederungserfolges eingeführt. Für das Jahr 2023 lagen erstmals vollständige Daten in einer zuverlässigen Qualität vor. In der IV-Stelle Graubünden zeigt sich diesbezüglich folgendes Bild:

Insgesamt wurde im Jahr 2023 in der IV-Stelle Graubünden bei 865 versicherten Personen der berufliche Eingliederungsprozess abgeschlossen. Von diesen 865 Personen konnten 469 erfolgreich mit einer Anstellung in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dies entspricht einer Erfolgsquote von 54 % und diese ist deutlich höher als im gesamtschweizerischen Durchschnitt, wo der Wert bei 45 % lag. Die IV sieht auch jene versicherten Personen als erfolgreich eingegliedert an, die aus versicherungsmedizinischer Sicht wieder für den ersten Arbeitsmarkt bereit sind, auch wenn sie beim Abschluss des Eingliederungsprozesses keine Anstellung hatten. Diese Personen werden anschliessend in der Regel durch das RAV weiter begleitet. In der IV-Stelle Graubünden waren dies 2023 97 Personen oder 11 % der abgeschlossenen Eingliederungsfälle. National war dieser Wert mit 15 % etwas höher. 23 Personen oder 2 % waren nach Abschluss des Eingliederungsprozesses im zweiten Arbeitsmarkt eingegliedert und bei 275 von 865 Personen (32 %) war eine Eingliederung nicht möglich. Betrachtet man die Gründe dafür genauer, zeigt sich folgendes Bild: Bei 128 Personen (15 %) waren es medizinische Gründe, bei 29 Personen (3 %) fehlende Mitwirkung, 47 Personen (5 %) fühlten sich subjektiv nicht eingliederungsfähig, bei 24 Personen (3 %) wurde der Eingliederungsprozess unterbrochen wegen Mutterschaft, Wegzug, Verzicht oder Tod und bei 48 Personen (6 %) lagen andere Gründe vor, weshalb eine berufliche Eingliederung nicht möglich war.

Leistungsrevisionen

2023 wurden insgesamt 314 IV-Renten überprüft. Dies waren 23 Rentenfälle oder 8 % mehr als im Vorjahr. Von diesen 314 revidierten Renten blieben 211 unverändert, 57 wurden erhöht, 19 wurden herabgesetzt und 27 wurden aufgehoben. Zudem wurden 188 Hilfslosenentschädigung zur IV (Vorjahr 136; plus 38 %), 164 Hilfslosenentschädigungen zur AHV (Vorjahr 112; plus 46 %) und 42 Assistenzbeiträge (Vorjahr 24; plus 75 %) überprüft. Damit konnten im Berichtsjahr insgesamt 708 Leistungsrevisionen durchgeführt werden, was 145 Revisionen oder 26 % mehr sind als im Vorjahr.

Rechnungskontrolle

Die IV-Stelle führt die Kontrolle von Rechnungen für medizinische Leistungen, Medikamente, Abklärungsmassnahmen, medizinische und berufliche Eingliederungsmassnahmen, Hilfsmittel sowie für Transport- und Reisekosten durch und leitet diese zur Zahlung an die ZAS in Genf weiter. Im Berichtsjahr wurden 39 685 Rechnungen (Vorjahr: 37 819 Rechnungen; plus 4,9 %) im Wert von total rund CHF 51,7 Mio. (Vorjahr: CHF 54,4 Mio.; minus 5 %) zur Zahlung freigegeben. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die Anzahl Rechnungen einen Anstieg von 1866. Im Gegenzug sank das finanzielle Volumen um CHF 2,7 Mio. Rund 77 % der verarbeiteten Rechnungen wurden elektronisch eingereicht, was gegenüber dem Vorjahr erneut einer Zunahme von 7 % entspricht.