Landwirtschaftliche Familienzulagen
Die Durchführung der Zulagenordnung in der Landwirtschaft nach Bundesgesetzgebung für den Kanton Graubünden obliegt der kantonalen AHV-Ausgleichskasse. Die monatlichen Kinderzulagen betragen derzeit im Talgebiet CHF 200.- und im Berggebiet CHF 220.- wobei die monatlichen Ausbildungszulagen im Talgebiet CHF 250.- und im Berggebiet
CHF 270.- betragen. Zusätzlich kann eine Haushaltungszulage für landwirtschaftliche Arbeitnehmende von CHF 100.- pro Monat beantragt werden.
Die Voraussetzung für einen Anspruch auf landwirtschaftliche Familienzulagen ist, dass keiner der beiden Elternteile einen Anspruch auf kantonale sogenannte nichtlandwirtschaftliche Familienzulagen hat. Dies gilt ebenfalls bei saisonalen Tätigkeiten ausserhalb der Landwirtschaft. In diesen Fällen besteht der Anspruch primär immer über die nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit, sofern dabei ein Erwerbseinkommen von mindestens CHF 612.- pro Monat respektive CHF 7350.- pro Jahr erreicht wird. Während den Monaten, in denen kein Nebenerwerb ausgeübt wird, besteht der Anspruch auf die landwirtschaftlichen Familienzulagen.
Anmeldungen
Im Jahr 2023 wurden 294 Anmeldungen (Vorjahr 410) bearbeitet. Demnach wurden im gesamten Berichtsjahr 116 weniger Anmeldungen abgeschlossen.
Bezügerinnen und Bezüger
Analog dem gesamtschweizerischen Trend ist auch im Kanton Graubünden die Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger für Familienzulagen in der Landwirtschaft leicht rückläufig. Im Berichtsjahr wurden 817 Bezügerinnen und Bezüger (Vorjahr 851) bearbeitet. Dies entspricht einer Abnahme von 34 Fällen gegenüber dem Vorjahr.
Leistungsvolumen FLG
Demzufolge sinkt zeitgleich auch das ausgerichtete Leistungvolumen. Zusammengefasst wurden im Berichtsjahr CHF 3,935 Mio. landwirtschaftliche Familienzulagen entrichtet, was im Vergleich zum Vorjahr einer Reduktion von CHF 0,202 Mio. entspricht. Dies widerspiegelt die rückläufige Anzahl der Bezügerinnen und Bezüger für Familienzulagen in der Landwirtschaft. Davon wurden CHF 0,919 Mio. bzw. 23,4 % Zulagen für landwirtschaftliche Arbeitnehmende und CHF 3,016 Mio. bzw. 76,7 % Zulagen für selbstständige Landwirte und Landwirtinnen ausgeschüttet.
Finanzierung
Die Familienzulagen für selbstständige Landwirte finanzieren ausschliesslich der Bund und die Kantone. An die Zulagen für Arbeitnehmende leisten die Arbeitgebenden in der Landwirtschaft einen Beitrag von 2,0 % auf dem AHV-pflichtigen Lohn.