Invalidenversicherung
Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder in der Schweiz erwerbstätig sind, gelten grundsätzlich als obligatorisch bei der IV versichert. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Staatsangehörige von EU- oder EFTA-Staaten, die ausserhalb der EU- oder EFTA-Staaten wohnen, können sich unter gewissen Voraussetzungen freiwillig bei der IV versichern.
Leistungen
Die Leistungen sollen
- mit frühzeitiger Erfassung, intensiver Begleitung, aktiver Unterstützung der Versicherung und mit geeigneten, einfachen, zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben,
- Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen,
- die ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfes ausgleichen,
- zu einer eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.

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