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Ergänzungsleistungen EL

Ergänzungsleistungen

Da AHV/IV-Renten nicht immer ausreichen, um den Rentnerinnen und Rentnern die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wer bedürftig ist, hat somit einen Rechtsanspruch auf eine zusätzliche Leistung. Die Bedürftigkeit muss individuell abgeklärt werden, die Leistungshöhe wird ebenfalls individuell festgelegt. Sie bestehen aus jährlichen Leistungen, die monatlich ausbezahlt werden sowie der Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Die Ergänzungsleistungen werden vollumfänglich durch die öffentliche Hand finanziert.

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