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Alle Mitteilungen

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Annahme der Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter»

Am 3. März 2024 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen. Diese 13. Altersrente wird durch die Ausgleichskassen erstmals ab dem Jahr 2026 ausgerichtet werden.
Informationen zum Stand der Umsetzung finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Gerne informieren wir Sie wieder auf dieser Seite, wenn die Details der Umsetzung bekannt sind.

---- 04.03.2024 ----

Internationale Rentenberatungen

Sie sind oder waren in Deutschland oder der Schweiz erwerbstätig. Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg sowie der SVA Graubünden beraten Sie.

---- 19.02.2024 ----

Prämienverbilligung 2024

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2024 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.

---- 05.02.2024 ----

Lohndeklaration 2023

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2023 am 30. Januar 2024 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen.

---- 22.01.2024 ----

Vaterschaftsentschädigung wird zu "Entschädigung für den anderen Elternteil"

Mit der Einführung der "Ehe für alle" ab dem 1. Juli 2022 hat nebst dem Vater auch die Ehefrau der Mutter Anspruch auf diese Entschädigung. Folglich wird ab dem 1. Januar 2024 die Vaterschaftsentschädigung umbenannt und neu als "Entschädigung für den anderen Elternteil" bezeichnet.

---- 27.12.2023 ----

Lohndeklaration 2023

Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2023 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2024 eingereicht werden.
Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.

---- 13.12.2023 ----

Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2024

---- 08.12.2023 ----

Neu "Taggelder für den hinterlassenen Elternteil" ab 1. Januar 2024

Der Tod eines Elternteils unmittelbar nach der Geburt ist für die Familie und das Neugeborene ein schwerer Schicksalsschlag. In solchen Fällen hat der überlebende Elternteil künftig Anspruch auf einen längeren Mutterschafts- beziehungswiese Vaterschaftsurlaubs. Die Änderung soll dafür sorgen, dass in den ersten Lebensmonaten die Betreuung und das Wohl des Neugeborenen Vorrang haben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. November 2023 das Inkrafttreten der Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (EOG) per 1. Januar 2024 beschlossen und die entsprechende Änderung verabschiedet.

---- 07.12.2023 ----

Bestellung IV-Ausweis

Personen, die eine IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, haben Anspruch auf einen IV-Ausweis. Zuständig für die Ausstellung des IV-Ausweises ist die IV-Stelle des Wohnsitzkantons.

---- 06.12.2023 ----

Beträge gültig ab dem 1. Januar 2024

Per 01.01.2024 ergeben sich keine Änderungen in Bezug auf die Beiträge für die AHV/IV/EO und an die Familienausgleichskasse. Ebenfalls unverändert bleiben die Grenzbeträge für die Berufliche Vorsorge.

---- 04.12.2023 ----

SVA Graubünden als «Friendly Work Space» ausgezeichnet

---- 03.11.2023 ----

Ergänzungsleistungen (EL) - Ansätze gültig ab 1.1.2024

---- 02.11.2023 ----

Neue Homeoffice-Bestimmungen für Grenzgänger

Bis am 30. Juni 2023 galten in einer Übergangszeit aufgrund der Corona-Pandemie spezielle Bestimmungen für Grenzgänger im Homeoffice. Seit dem Juli sind Anpassungen in Kraft, die je nach Herkunftsland der Grenzgänger unterschiedlich ausfallen. In einigen EU-/EFTA-Länder (darunter insbesondere Deutschland, Österreich und Liechtenstein) sind Arbeitnehmende den am Arbeitgebersitz geltenden Sozialversicherungssystem unterstellt, solange nicht mehr als 49,9 Prozent Homeoffice im Wohnsitzland geleistet wird. Andere Länder, darunter Italien, haben die entsprechende Vereinbarung nicht unterzeichnet. Dort gelten wieder die alte Bestimmung, die besagen, dass Arbeitnehmende, welche mehr als 24.9% Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice verbringen, dem Sozialversicherungssystem des Wohnsitzlandes unterstellt sind.

---- 26.10.2023 ---- 

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2023

---- 24.10.2023 ----

Stabilisierung der AHV (AHV 21) Was ändert?

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise ab dem 1. Januar 2024 eingeführt.

Die Stabilisierung der AHV umfasst vier Massnahmen:

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

Hier finden Sie ein Erklärvideo, eine Übersicht der Neuerungen sowie weitere Informationen des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

---- 03.08.2023 ----

Website neu auch in Romanisch

Geschätzte Kundinnen und Kunden, Partner und Versicherte

Unsere Webseite steht Ihnen ab heute auch in der dritten kantonalen Amtssprache, in Rumantsch Grischun, zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche verlinkten Formulare, Merkblätter und Informationen nicht übersetzt wurden. Diese sind nur in deutscher oder italienischer Sprache vorhanden.

---- 15.06.2023 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2023

---- 15.06.2023 ----

Der Jahresbericht 2022 ist ab sofort online

---- 16.05.2023 ----

Internationale Rentenberatungen

Sie sind oder waren in Deutschland oder der Schweiz erwerbstätig. Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund und Baden-Württemberg sowie der SVA Graubünden beraten Sie.

---- 13.02.2023 ----

Prämienverbilligung 2023

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2023 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.

---- 01.02.2023 ----

Lohndeklaration 2022

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2022 am 30. Januar 2023 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen. 

---- 19.01.2023 ----

Verwaltungskostenbeiträge gültig ab 1. Januar 2023

Die Verwaltungskommission der SVA Graubünden hat die Verwaltungskostenbeitragssätze für die Mitglieder der AHV-Ausgleichskasse per 1. Januar 2023 angepasst. Arbeitgebende, welche die Möglichkeiten des elektronischen Austausches nutzen und über das AHVeasy-Portal mit uns online zusammenarbeiten, profitieren von einem reduzierten Verwaltungskostenbeitrag. Alle wesentlichen Informationen sind im Merkblatt zu finden.

---- 09.01.2023 ----

Sozialversicherungen: Neuerungen 2023

Der Bundesrat hat die Renten von AHV und IV an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Damit ändern sich auch diverse Beträge in den Sozialversicherungen. Diese Übersicht zeigt die wichtigsten Änderungen für Versicherte und Arbeitgebende.

---- 08.12.2022 ----

Monatliche Hauptauszahlungen Renten, Hilflosenentschädigungen und Ergänzungsleistungen 2023

---- 08.12.2022 ----

Lohndeklaration 2022

Sie haben die Unterlagen für die Lohndeklaration 2022 von uns erhalten. Das ausgefüllte Formular muss bis spätestens am 30. Januar 2023 eingereicht werden.

Mit dem Onlineportal AHVeasy können Arbeitgebende ihren administrativen Aufwand minimieren. Die Lohndeklaration kann ganz bequem und papierlos online erstellt und uns übermittelt werden. Auch weitere Meldungen können online mit der Ausgleichskasse abgewickelt werden – kostenlos, einfach und zeitsparend.

---- 28.11.2022 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2022

---- 27.10.2022 ----

Ergänzungsleistungen (EL) - Ansätze gültig ab 1.1.2023

---- 24.10.2022 ----

AHV/IV-Minimalrente steigt um 30 Franken

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht. Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu 1225 Franken pro Monat. Die Beträge für die Erwerbsersatzentschädigung werden ebenfalls angepasst. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen und bei den Überbrückungsleistungen vorgenommen.

---- 24.10.2022 ----

Familienzulagen werden erhöht

Die Regierung erhöht auf den 1. Januar 2023 die Familienzulagen.

Die Regierung genehmigt die Teilrevision der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Familienzulagen. Die Verordnung soll auf den 1. Januar 2023 in Kraft treten. Mit der vorliegenden Teilrevision sollen sowohl die Familien als auch die mit der kantonalen Familienausgleichskasse abrechnenden Unternehmen entlastet werden.

Mit der Anpassung sollen Kinder- und Ausbildungszulagen um je zehn Franken pro Monat und Kind erhöht werden.

Kinderzulagen: 230.00 Franken (bisher 220.00 Franken)
Ausbildungszulagen: 280.00 Franken (bisher 270.00 Franken)

Gleichzeitig soll der Beitragssatz für Arbeitgebende, Selbstständigerwerbende und Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden ohne Beitragspflicht von 1,65 Prozent auf 1,60 Prozent der AHV-pflichtigen Lohnsumme beziehungsweise des AHV-pflichtigen Einkommens gesenkt werden.

---- 14.10.2022 ----

Chatbot Prämienverbilligung

Neu finden Sie Antworten auf einfache und häufige Fragestellungen zur Prämienverbilligung über den Chatbot. Probieren Sie unseren digitalen Assistenten doch gleich aus.

---- 06.10.2022 ----

Annahme der AHV-Reform (AHV 21)

Am 25. September 2022 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Reform zur Stabilisierung der AHV angenommen. Die neuen Bestimmungen werden schrittweise eingeführt, voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024.
Informationen zum Stand der Umsetzung sowie einen Überblick der Änderungen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Sozialversicherungen.

Gut zu wissen: Bisher stehen erst die Rahmenbedingungen fest. Die Einzelheiten zur Umsetzung der Reform werden aktuell ausgearbeitet. Aus diesem Grund können wir zum heutigen Zeitpunkt noch keine Rentenvorausberechnungen unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen vornehmen.

Wir informieren Sie gerne wieder auf dieser Seite, wenn sich mehr sagen lässt. Bitte haben Sie etwas Geduld.

---- 26.09.2022 ----

Einreichung von Unterlagen zu jährlichen Ergänzungsleistungen

Neu können Sie uns Unterlagen im Bereich der jährlichen Ergänzungsleistungen online einreichen. Das Ausfüllen ist einfach und unkompliziert.
Anmeldungen sowie Formulare zur periodischen Überprüfung von laufenden Ansprüchen müssen wie bisher schriftlich bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde eingereicht werden. Auch Anträge zur Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten können nicht online eingereicht und verarbeitet werden. Bitte stellen Sie uns diese auf dem Postweg zu.

---- 26.09.2022 ----

Neue Adoptionsentschädigung ab 1. Januar 2023

Der Bundesrat hat am 24. August 2022 entschieden, dass die neue Adoptionsentschädigung per 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Für die Festsetzung und Ausrichtung ist für die ganze Schweiz ausschliesslich die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK www.eak.admin.ch zuständig.

---- 19.09.2022 ----

Individuelle Prämienverbilligung (IPV) in der Krankenversicherung für das Jahr 2022

---- 14.06.2022 ----

Der Jahresbericht 2021 ist ab sofort online

---- 16.05.2022 ----

Änderung der persönlichen Akonto-Beiträge für Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige / Änderung der Akonto-Lohnsumme für Arbeitgebende

Die Online-Formulare "Änderung der persönlichen Akonto-Beiträge für Selbstständigerwerbende oder Nichterwerbstätige" und "Änderung der Akonto-Lohnsumme für Arbeitgebende" wurden technisch überarbeitet und stehen Ihnen ab sofort mit einem neuen Design zur Verfügung.

---- 04.04.2022 ----

Corona Erwerbsausfallentschädigung - Wichtiger Hinweis

Sämtliche Ansprüche sind spätestens bis Ende des dritten Monats nach Aufhebung der entsprechenden Entschädigung geltend zu machen.

Eine Übersicht zu den Fristen der einzelnen Leistungen finden Sie hier:

---- 24.02.2022 ----

Corona Erwerbsausfallentschädigung - Aufhebung der Leistungen ab 17. Februar 2022

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 beschlossen, die Verordnung COVID-19 Besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall anzupassen. Mit Ausnahme der Maskentragepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Gesundheitseinrichtungen, werden alle Einschränkungen ab dem 17. Februar 2022 aufgehoben.

Folgende Corona-Erwerbsausfallentschädigungen werden ab 17.02.2022 aufgehoben:
• Erwerbsausfall wegen Kinderbetreuung
• Erwerbsausfall wegen Veranstaltungsverbot
• Erwerbsausfall wegen Betriebsschliessung
• Erwerbsausfall wegen wesentlicher Einschränkung im Allgemeinen

Für folgende Corona-Erwerbsausfallentschädigungen besteht Anspruch bis 31. März 2022:
• Erwerbsausfall für besonders gefährdete Personen

Für folgende Corona-Erwerbsausfallentschädigung besteht Anspruch bis 30.06.2022:
• Erwerbsausfall infolge wesentlicher Einschränkung im Veranstaltungssektor

Die Pressemitteilung ist unter diesem Link abrufbar.

---- 17.02.2022 ----

Kein Anspruch mehr auf Corona Entschädigung infolge Quarantäne ab 3. Februar 2022

Der Bundesrat hat am 2. Februar 2022 beschlossen, die Kontaktquarantäne aufzuheben. Die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall wurden in diesem Sinne angepasst. Die Änderungen treten am 3. Februar 2022 in Kraft. Der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei Quarantäne ist somit bis und mit 2. Februar 2022 gewährleistet. Nach diesem Datum kann kein Anspruch mehr auf Corona-Erwerbsersatz infolge Quarantäne entstehen.

---- 03.02.2022 ----

Prämienverbilligung 2022

Die Online-Anmeldung für das Jahr 2022 wie auch der Online-Rechner sind ab sofort verfügbar.  

---- 31.01.2022 ----

Coronavirus - Isolation und Quarantäne

Wir erhalten viele Anträge auf Corona Entschädigung für Personen, welche sich in Isolation befinden. Für diese Personen besteht kein Anspruch auf Corona Entschädigung.

Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne

Isolation
Ein positives Corona-Testresultat resp. die Erkrankung mit dem Befund des Coronavirus ist wie eine andere Infektion. Diese Fälle werden als Krankheit qualifiziert. Die betroffenen Personen müssen sich in Isolation begeben. Es besteht kein Anspruch auf Corona Entschädigung!
Einen allfälligen Taggeldanspruch müssen Sie über Ihre Krankenkasse prüfen.

Quarantäne
Diese Entschädigung richtet sich an Personen die sich wegen Kontakt mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden, selber aber nicht am Virus erkrankt sind. Es besteht ein Anspruch auf Corona Entschädigung. Das Anmeldeformular finden Sie hier AHV-IV (admin.ch)

Wir bitten Sie daher, lediglich Anträge infolge Quarantäne einzureichen.

---- 31.01.2022 ----

Coronavirus - Verkürzung der angeordneten Quarantäne

Der Bundesrat hat beschlossen die Kontaktquarantäne ab dem 13. Januar 2022 von zehn auf 5 Tage zu verkürzen. Dementsprechend verkürzt sich ab diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz auf maximal 5 Taggelder.

---- 17.01.2022 ----

Lohndeklaration 2021

Wir erinnern Sie daran, dass der gesetzliche Abgabetermin für die Lohnabrechnung 2021 am 30. Januar 2022 abläuft. Bitte reichen Sie Ihre Lohnabrechnung termingerecht ein. Sie ersparen sich unnötige Verzugszinsen. 

---- 13.01.2022 ----